Gutachten Zuwanderung und Integration in Sachsen
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Zitat Staatsministerin Petra Köpping: »Die Entscheidung des BAMF, den Zugang zu Integrationskursen aus Kostengründen drastisch einzuschränken, ist nicht nachvollziehbar und ein fatales Signal. Damit wird die bisherige gemeinsame Auffassung von Bund und Ländern aufgekündigt, dass Integration maßgeblich von Sprachförderung abhängt. Die Integrationskurse sind wichtige Voraussetzungen für eine aktive Integration in die deutsche Gesellschaft. Diese Investition zahlt sich langfristig aus. Teilnehmer lernen die Sprache und den deutschen Alltag kennen. Das ist die Grundlage für gute Jobs. Mit der Entscheidung des BAMF bzw. des Bundesinnenministeriums werden viele Menschen ausgebremst, die wir angesichts des Arbeitskräftemangels so dringend brauchen, etwa in der Pflege. Das ist kurzfristig gedacht. Ich gehe davon aus, dass dieses Vorgehen bei der im März und April stattfindenden Integrationsministerkonferenz ein zentrales Thema wird.«
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat mit Trägerrundschreiben Integrationskurse 02/26 vom 9. Februar 2026 angekündigt, dass im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG erteilt werden können. Neben bereits erteilten Teilnahmezulassungen, die ihre Gültigkeit behalten, werden alle noch nicht beschiedenen Zulassungsanträge abgelehnt; auch zukünftige Zulassungsanträge werden abgelehnt. Das bedeutet, dass insbesondere Asylbewerber, Geduldete (§ 60a Abs.2 S. 3 AufenthG), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger nicht mehr zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden.
Die Entscheidung des BAMF hat erhebliche Auswirkungen auf das Gelingen von Integration: Sprachkenntnisse, Sprachfähigkeiten sind der Schlüssel für alle weiteren Integrationsprozesse, insbesondere auch für Arbeitsvermittlung und Integration in den Arbeitsmarkt.
Das Sächsische Staatsministerium für Gesundheit, Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat für den Freistaat Sachsen mit Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 2 vom 8. Januar 2026, Seite 23, zwei Förderbekanntmachungen auf den Weg gebracht, die sich u. a. auch auf die Förderung von sog. Sprach-Lern-Räumen beziehen und von denen sich eine ausdrücklich an die Personengruppe junger ukrainische Geflüchteter richtet. Auch dieser Personenkreis ist von der Entscheidung des BAMF betroffen.
In Sprach-Lern-Räumen sollen junge Menschen kommunikative Fähigkeiten erwerben oder erweitern. Für diese Zielgruppe ist der Erwerb der deutschen Sprache der zentrale Schlüssel, der den Start ins Erwachsenenleben sowie den Zugang zu Ausbildung oder Arbeit in Sachsen und damit Teilhabe ermöglicht.
Projektanträge dazu können noch bis zum 27. Februar 2026 bei der Sächsischen Aufbaubank als Bewilligungsstelle eingereicht werden.
Zuwanderung spielt seit vielen Jahren eine Rolle für die demografische und gesellschaftliche Entwicklung des Freistaates Sachsen. Die Hintergründe der Migration sind vielfältig und reichen von früheren Arbeitsmigrationen über Fluchtbewegungen bis hin zu Zuzügen aus Bildungs-, Erwerbs- und Freizügigkeitsgründen. Zwischen 1989 und 2023 verzeichnete Sachsen einen anhaltenden Wanderungsgewinn aus dem Ausland. Gleichzeitig zeigen sich Unterschiede in der Dauer des Aufenthalts und in den Lebenssituationen der Zugewanderten, die unterschiedliche Anforderungen an Integrationsstrukturen mit sich bringen.
Zuwanderung nach Sachsen erfolgt dabei aus unterschiedlichen Motiven und rechtlichen Rahmenbedingungen. Neben humanitärer Migration spielen auch Ausbildung, Erwerbstätigkeit und die EU-Freizügigkeit eine bedeutende Rolle. Diese heterogenen Zuzugswege gehen mit verschiedenen Ausgangslagen und Integrationsbedarfen einher, die bei der Planung und Ausgestaltung von Maßnahmen berücksichtigt werden müssen.
Vor diesem Hintergrund hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ein Gutachten zur Entwicklung der Zuwanderung und zu bestehenden Integrationsbedarfen im Zeitraum 2015 bis 2023 beauftragt. Erstellt wurde es vom Forschungs- und Beratungsinstitut Empirica und dient als fachliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Förderrichtlinie »Integrative Maßnahmen«.
Das Gutachten basiert auf statistischen Auswertungen, Ergebnissen des Integrationsmonitorings der Länder sowie Interviews mit Akteuren der Integrationsarbeit in Sachsen und weiteren Bundesländern. Es beschreibt die Entwicklungen der ausländischen Bevölkerung, analysiert zentrale Bereiche der Integration und betrachtet die bestehenden Förderstrukturen des Freistaates im Vergleich zu anderen Bundesländern.
Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über die migrationsbezogenen Entwicklungen der vergangenen Jahre zu geben und Hinweise für eine bedarfsorientierte Ausgestaltung zukünftiger Integrationsmaßnahmen bereitzustellen.
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