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FAQ - Häufige Fragen zur Richtlinie

Wo ist der Antrag einzureichen?

Der Projektantrag ist bei der Antrags- und Bewilligungsstelle, der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB), einzureichen.

Wie ist der Antrag einzureichen?

Die Antrags- und Bewilligungsstelle bittet darum, Anträge inklusive der dazugehörigen Anlagen zum nächsten Stichtag vorzugsweise per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse einzureichen: integrative_massnahmen@sab.sachsen.de. Dabei ist darauf zu achten, dass die eingereichten Unterlagen vollständig und unterschrieben übersendet werden.  

Die Einreichung per Post ist weiterhin möglich. Bitte senden Sie die Unterlagen in diesem Fall an: 

Sächsische Aufbaubank - Förderbank -, Abteilung Bildung, 01054 Dresden

Für die Fristwahrung gilt bei der postalischen Übersendung der Posteingangsstempel.

Was ist bei Änderungen des Antrags oder des Ausgabenplan zu beachten?

Bei Antragsänderungen und bei Anpassungen des Ausgabenplans sind das aktuelle Datum der Änderung bzw. Anpassung, der Stempel und die Unterschrift erforderlich.

Sollten sich Änderungen im Hinblick auf eine zeichnungsberechtige Person ergeben, so ist dies der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Wer kann einen Antrag auf Förderung auf Grundlage der Richtlinie IM stellen?

  • eingetragene Vereine und Verbände oder gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts 

Werden Teilnehmergebühren als ein Teil der Eigenmittel zur Finanzierung des eingereichten Projektes anerkannt?

Ja, Teilnehmergebühren können zur Erbringung des Eigenanteils genutzt werden

Wann erhalten Antragsteller einen Bescheid?

Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide werden durch die Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) erstellt. Die Dauer von Antrag zu Bescheid ist einzelfallabhängig. Individuelle Nachfragen können an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAB gerichtet werden.

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